Erbrecht & Testament

Erbfragen rechtzeitig klären

Über das Bürgerliche Gesetzbuch wird die gesetzliche Erbfolge geregelt. Die „Erben erster Ordnung“ (Kinder und Kindeskinder) sind neben dem Ehepartner an erster Stelle erbberechtigt. Im Anschluss daran haben weitere Angehörige Anspruch auf den Nachlass, wie z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Warum ist ein Testament sinnvoll?

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, um etwa einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird ist Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, empfehlenswert.

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden sowie den vollen Namen, Ort und Datum enthalten. Ein notariell beauftragtes Testament ist mit Gebühren verbunden. Es kann sich jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament später als vorteilhaft erweisen.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen:

www.bmjv.de

Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.